Autonomie der Lyzeen unter Missachtung der Delegationsrechte !

11.05.2004

Am Mittwoch, den 12. Mai wird das umstrittene Gesetz über die Organisation der Lyzeen, auch noch Autonomie-Gesetz genannt, in der Abgeordnetenkammer zur Abstimmung gelangen. Bis zuletzt haben Unterrichtsministerin und Regierung sich geweigert, den Professoren die notwendigen Mittel zur Wahrnehmung ihrer Delegationsrechte zu bewilligen, wie sie den anderen Staatsbeamten gemäss Artikel 36 ihres Statuts zustehen. Schlimmer noch: die großherzogliche Verordnung vom 5. März 2004 zu den Personalvertretungen im Staatsdienst schliesst das Lehrpersonal ausdrücklich von den Mitteln (Infrastruktur und Freistellung) aus, über welche die Delegierten in den anderen staatlichen Verwaltungen verfügen. Wird diese Gesetzesvorlage so das Parlament passieren, wird das SEW/OGB-L prüfen in wieweit gegen internationale Richtlinien verstoßen und das Lehrpersonal diskriminiert wird und ob gerichtliche Schritte möglich sind.

Mitgeteilt am 11.Mai 2004 SEW/OGB-L