Pressemitteilung
Gesetzesentwurf 5611
Bleiben wir doch ehrlich!
In seiner Pressemitteilung vom vergangenen Sonntag, 5. November, nimmt das Arbeitsministerium Stellung zu den öffentlichen Diskussionen über den Gesetzesentwurf 5611, die auch durch die „Initiativ Stopp de 5611“ entfacht wurden, und versucht sich und die aktuelle Regierungspolitik gegenüber jungen Arbeitslosen und Arbeitslosen im Allgemeinen zu rechtfertigen.
Wenn die Regierung die Maßnahmen im vorliegenden Entwurf als Teile einer aktiven Beschäftigungspolitik sieht, so können wir nicht umhin zu unterstreichen, dass der Entwurf zwar vorsieht, dass allen jungen Arbeitslosen innerhalb von 3 Monaten ein so genannter „Contrat d'activation“ und eventuell eine Beschäftigungsmaßnahme angeboten werden soll, dass wir uns aber ernsthaft fragen, wie dies im Detail umgesetzt werden soll, damit den Betroffenen wirklich geholfen wird. Nach welchen Kriterien sollen diese Maßnahme denn angeboten werden? Werden das Profil, die Ausbildung, die Stärken und Schwächen des oder der einzelnen Arbeitssuchenden berücksichtigt? Kann das Arbeitsamt mit seinen aktuellen personellen und materiellen Möglichkeiten, diese Aufgabe überhaupt erfüllen und das auch noch von heute auf morgen? Wie soll unterschieden werden, welche Maßnahme für einen Abiturienten, welche für einen Universitätsabsolventen und welche am besten für einen unqualifizierten Schulabgänger geeignet ist? Was geschieht wenn kein entsprechendes Angebot seitens der öffentlichen und privaten Arbeitgeber vorliegt? All diese und weitere Fragen werden durch den bloßen guten Willen nicht beantwortet!
Das Ministerium behauptet, dass die vorliegenden Änderungsvorschläge auf dem Tripartite-Abkommen vom April basieren. Im genannten Abkommen steht allerdings klar und deutlich, dass das „Comité permanent de l'Emploi“ über die konkreten Modalitäten und ihre Auswirkungen bezüglich des Rechtes auf Arbeitslosenunterstützung und einer Karenzzeit beraten soll. Das Komitee kam aber nicht zu einer Einigung, so dass die Regierung jetzt nicht behaupten kann, die Sozialpartner würden die vorgeschlagenen Maßnahmen mittragen.
Dann wird auch noch versucht, sich schön zu reden indem behauptet wird, der Entwurf ziele nicht darauf ab, die Jugendlichen in Frage zu stellen sondern die Wirksamkeit der bisherigen Jugendbeschäftigungsmaßnahmen. Wenn dem wirklich so wäre, sollten dann nicht alle Regierungsmitglieder dementsprechende Aussagen machen, anstatt zu versuchen alle jungen Arbeitslosen über einen Kamm zu scheren und zwischen den Zeilen zu behaupten, dass Jugendliche nach der Schule sowieso nicht sofort an Arbeit interessiert sind.
Das Ministerium unterstreicht dann auch, dass die vorgeschlagene Karenzzeit nicht im Kapitel über die Jugendarbeitslosigkeit steht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es die jungen Arbeitslosen nicht betrifft. Aussagen seitens des Arbeitsministers von wegen Überbrückungszeit im Hotel Mama unterstreichen dies.
Wir teilen die Ansicht der Regierung, dass es vielmehr darum geht jungen Menschen eine dauerhafte Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu bieten. Wir bleiben allerdings der Meinung, dass ein jeder ein Recht auf Arbeitslosenunterstützung haben muss. Deshalb fordern wir die Regierung auf den Gesetzesentwurf zurückzuziehen, das Recht auf Arbeitslosenunterstützung aufrecht zu erhalten, von einer Karenzzeit abzusehen und sich mit allen Betroffenen an einen Tisch zu setzen und neue Wege aus der Jugendarbeitslosigkeit auszuloten.
von der „Initiativ Stopp de 5611“