Bericht des SEW/OGBL zur Sitzung mit dem Bildungsministerium

Bericht des SEW/OGBL zur Sitzung mit dem Bildungsministerium
Datum: 19. Juni 2026
Es nahmen an der Sitzung teil:
Für das MENJE: Claude Huss, Marc Michely, Armanda Hamtiaux
Für das SEW/OGBL: Vera Dockendorf, Michel Reuter, Estelle Malané, Alain Herman, Rachida Dahman, Gilles Bestgen, Carla Jorge
1. Gewalt an Schulen / Aktionsplan
Nachdem das SEW/OGBL eine Lehrerumfrage zum Thema Gewalt an Schulen durchführte, hat das Bildungsministerium ebenfalls eine Umfrage bei den Schulleitungen zu diesem Thema durchgeführt.
Das Ministerium teilte mit, dass im kommenden Herbst ein neuer Aktionsplan gegen Gewalt vorgestellt werden soll. Der künftige Aktionsplan orientiert sich an dem Pilotprojekt des „Dispositif de bientraitance“, welches aktuell an vier Sekundarschulen läuft. Der Aktionsplan soll u.a.:
- einen klaren institutionellen Rahmen und verbindliche Regeln schaffen;
- in der Logik einer „Justice réparatrice“ (wiederherstellenden Gerechtigkeit) funktionieren, also Möglichkeiten schaffen, um begangene Fehler oder Unrecht durch pädagogische Maßnahmen und Wiedergutmachung aufzuarbeiten und somit die schulische Reintegration derjenigen Schüler zu fördern, die durch ihr Fehlverhalten Unrecht verursachten;
- Angebote zur Entwicklung sozio-emotionaler Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern stärken.
Geplant ist zudem:
- die Einführung eines neuen Fachs für sozio-emotionale Kompetenzen in der Voie de Préparation;
- die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler, die durch besonders gewalttätiges Verhalten auffallen, als Schüler mit spezifischen Bedürfnissen einzustufen und sie zeitweise in Kompetenzzentren zu beschulen;
- verstärkte Sensibilisierung und Information der Eltern;
- Weiterbildungen für das Schulpersonal im Bereich Deeskalationsstrategien.
Ziel des Aktionsplans soll vorrangig die Schaffung eines respektvollen und sicheren Schulumfelds sein.
Das SEW/OGBL begrüßt den Ansatz der „justice réparatrice" im Umgang mit Schülern, die durch ihr Verhalten anderen Schaden zugefügt haben, betont aber gleichzeitig, dass klare Grenzen und Regeln weiterhin bestehen bleiben und konsequent durchgesetzt werden müssen – zum Schutz der einzelnen Opfer wie auch zum Schutz der ganzen Schulgemeinschaft. Insgesamt sollten national einheitliche und klare Regeln gelten in Umgang mit Gewalt an Schulen.
Das SEW/OGBL hat erneut auf die Bedeutung eines standardisierten Meldeformulars hingewiesen und eine nationale Meldestelle gefordert. Das Ministerium hat sich dieser Forderung nicht verschlossen. Das SEW/OGBL wies zudem darauf hin, dass spätestens seit der Messerstecherei zwischen Schülerinnen des Lycée Michel Lucius klar geworden sei, dass das Mitführen von Messern in Schulen mittlerweile zur traurigen Realität gehöre. Dem SEW/OGBL sind einige andere Fälle bekannt, in denen es zwar nicht zu einer Messerstecherei kam, aber in denen Messer konfisziert oder der jeweiligen Schulleitung zumindest gemeldet wurden. Das SEW/OGBL fordert, dass in all jenen Fällen die Schulleitung die Polizei verständigen muss und dadurch das klare Signal sendet, dass es sich beim Mitführen von Messern nicht um Kavaliersdelikte handelt, sondern um ein Verhalten, dass klar im illegalen Bereich zu verorten ist und die Sicherheit der Schulgemeinschaft erheblich gefährdet. Das Ministerium versprach, sich zu diesem Punkt noch einmal zu beraten.
Im Rahmen der weiteren Arbeiten am Aktionsplan sollen im kommenden Herbst alle Gewerkschaften konsultiert werden.
2. Übergang vom Statut des „Employé enseignant“ (internationale Schulen) in den Chargé-Statut
Lehrkräfte an internationalen öffentlichen Schulen, die im Statut des „Employé enseignant“ eingestellt wurden, sollen zukünftig leichter in den Chargé-Statut wechseln können, insofern sie die sprachlichen Voraussetzungen in den drei administrativen Sprachen erfüllen. Der Chargé-Statut wird es betroffenen Lehrkräften erlauben, auch an Schulen mit nationalem Curriculum zu unterrichten und an der Mutationsprozedur teilzunehmen.
Betroffene Lehrkräfte brauchen bei diesem Wechsel das Referendariat nicht noch einmal zu absolvieren, sondern müssen lediglich eine Weiterbildung zu den Promotions- und Bewertungskriterien im nationalen Schulsystem absolvieren.
Der Arbeitsvertrag kann im Vorfeld auf Nachfrage entweder entsprechend angepasst werden oder betroffene Lehrkräfte melden sich auf einen offenen Posten für Lehrkräfte mit Chargé-Statut.
3. Mutationsprozedur: Unklarheit bei Angabe von Schulpräferenzen
Das SEW/OGBL bemängelte, dass die Vergabe von freien Posten im Zuge der Mutationsprozedur nicht ganz transparent sei. Da ab dem Moment wieder freie Posten in Schulen entstehen, ab dem Lehrkräfte die Zusage für einen Schulwechsel erhielten, besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Angabe von Präferenzen bei der Mutationsprozedur auf der online Plattform TERA. Das Ministerium informierte das SEW/OGBL darüber, dass es im Prinzip keine zweite oder dritte Runde gebe, nachdem die ausgeschriebenen Posten besetzt worden seien, sondern dass der Algorithmus der Plattform TERA einfach nur die Präferenzen berücksichtigen würde und man dementsprechend auch Sekundarschulen angeben könne, welche nicht auf der vom Ministerium veröffentlichten Liste stünden. Prinzipiell gelte: Lehrkräfte, die einen Schulwechsel wünschen, sollen all ihre Präferenzen aufschreiben - ein Taktieren beim Auflisten der Posten, die vorab ausgeschrieben wurden, und der freien Posten, die entstehen, wenn eine Lehrkraft auf einen dieser Posten wechselt, sei nicht nötig.
Das Ministerium zeigt sich offen dafür, für das kommende Schuljahr das entsprechende Informationsschreiben zur Mutationsprozedur, um diesen Punkt zu erweitern und somit für mehr Klarheit zu sorgen.
4. Europäisches Abitur während der Pfingstferien 2027
Das Europäische Abitur/ Baccalauréat européen wird im Schuljahr 2026/2027 während der Pfingstferien stattfinden. Diese Überschneidung wurde in der langfristigen Ferienplanung per großherzoglichen Erlass im Dreijahres-Rhythmus leider nicht berücksichtigt.
Für 2027 sollen nun individuelle Lösungen pro Schule gefunden werden. Betroffen sind die EIDE, das LLIS, die EIMLB und das LESC. Diskutiert werden u. a.:
- Freistellung der S7-Klassen vor den Ferien;
- organisatorische Lösungen mit den jeweiligen Schulleitungen und den „Comités de la conférence du lycée“, wie beispielsweise die Begrenzung der Prüfungsaufsichten für betroffene Lehrkräfte auf einen einzelnen Tag.
Zukünftig soll eine solche Kollision zwischen Ferienplanung und Abiturterminen vermieden werden.
5. Congé linguistique für internationale Lehrkräfte
Das Ministerium zeigt sich offen dafür, internationale Lehrkräfte zu ermutigen, von einem Congé linguistique zu profitieren, um Luxemburgisch zu lernen.
Geplant ist:
- im ersten Jahr eine Freistellung von 1,12 Schulstunden zur Teilnahme an Luxemburgischkursen;
- im zweiten Jahr eine erneute entsprechende Entlastung nach bestandener Sprachprüfung.
Zudem sollen internationale Lehrkräfte am INL priotisiert werden, wenn sie dort Luxemburgischkurse belegen wollen und der schulinterne Ausbau von Luxemburgisch-Kursen für Lehrkräfte gefördert werden.
6. Lycée Ermesinde: Modul 4
Im Lycée Ermesinde (LEM) wird das fachspezifische Modul 4 der Lehrerausbildung schulintern absolviert, was für Probleme bei einem späteren Schulwechsel von betroffenen Lehrkräften sorgt. Zukünftig sollen Referendare am LEM das Modul 4 am IFEN absolvieren, genau so wie alle anderen Referendare. Dennoch bleibt offen, wie mit Lehrkräften umzugehen ist, die nicht wechseln können. Das SEW/OGBL fordert eine Übergangslösung für betroffene Lehrkräfte, das Ministerium versprach, nach Lösungen zu suchen.